Wichtige Informationen und Neuerungen rund ums Thema betriebliche Altersversorgung fassen wir für Sie quartalsweise zusammen und stellen Sie an dieser Stelle zum Download bereit.
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In unserem Newsletter erhalten Sie Informationen rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge. Unser Newletter erscheint in Abhängigkeit von Aktualität und Relevanz.
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Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 wurden vom Bundeskabinett am 06.11.2024 beschlossen, der Bundesrat hat nun am 22.11.2024 zugestimmt. Somit treten die neuen Rechengrößen zum 01.01.2025 in Kraft.
Am 18. Oktober hat der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) zugestimmt. Dadurch treten am 1. Januar 2025 wichtige Regelungen des BEG IV in Kraft, darunter auch Änderungen am Nachweisgesetz (NachwG), die Auswirkungen auf die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben.
Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung mit einem neuen Gesetz besser fördern. Doch der große Wurf ist nicht zu erwarten. Was geplant ist – und was leider nicht.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) tritt seit Jahren auf der Stelle.
QUELLE: FONDS professionell
Das Bundeskabinett hat am 18.09.2024 den Entwurf eines „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II) beschlossen.
Nach langem Warten wurde der Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II) veröffentlicht und liegt nun zur Stellungnahme bei den Verbänden.
Das Bundesfinanzministerium hat am 29.04.2024 beschlossen, dass der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ab 2025 auf 1,0% steigen wird. Es ist die erste Erhöhung seit über 30 Jahren.
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Der Film erklärt die Funktionsweise der Absicherung des Alters und der Berufsunfähigkeit durch Entgeltumwandlung.
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